Die Urnenmauer
Für eine Urnenbestattung stehen an der Südwestseite der Bergkapelle mehrere Urnenmauern zur Verfügung. Dort können Urnennischen für je 2 Urnen bei Bedarf genutzt werden.
Vorreservierung und Nutzung
Für die Vorreservierung oder Nutzung sind verschiedene Möglichkeiten vorgesehen und unterscheiden sich in den Gebühren:
- Vorreservierung einer freien oder einer bestimmten Urnennische: Sie garantiert einen Platz in den Urnenmauer, denn im Bedarfsfall kann damit bereits die Errichtung einer weiteren Urnenmauer finanziert werden.
- Nutzung einer freien oder einer bestimmten Urnennische.
Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt € 30.- und fällt ab Beginn der Nutzung der Urnennische an. Sie ist vom Zeitpunkt der Belegung an 5 Jahre im Voraus zu entrichten.
Der Nutzung liegt die entsprechende Nutzungsvereinbarung sowie die Friedhofsordnung zugrunde.
Übersicht der neuen Varianten
Übernahme der nächsten freien Urnennische im konkreten Sterbefall:
- Einmaliger Baukostenanteil von € 500,-
- Nutzungsbeitrag von jährlich € 30,-/Jahr für 5 Jahre im Voraus à € 150,-
- Gesamtbetrag: € 650,-
- Information: Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt alle 5 Jahre im Voraus.
Vorreservierung der nächsten freien Urnennische:
- Einmaliger Baukostenanteil von € 500,-
- Nutzungsbeitrag von jährlich € 30,-/Jahr für 5 Jahre im Voraus à € 150,-
- Information 1: Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt erst nach Vorliegen eines konkreten Nutzungsfalles bzw. 5 Jahre nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung.
(z.B. Vorreservierung erfolgte im Jahr 2024, Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt nach 5 Jahren, also 2029) - Information 2: Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt danach wieder alle 5 Jahre im Voraus.
Auswahl einer beliebigen, freien Urnennische:
- Einmaliger Baukostenanteil von € 750,-
- Nutzungsbeitrag von jährlich € 30,-/Jahr für 5 Jahre im Voraus à € 150,-
- Information 1: Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt erst nach Vorliegen eines konkreten Nutzungsfalles bzw. nach 5 Jahren nachAbschluss der Nutzungsvereinbarung.
(z.B. Vorreservierung erfolgte im Jahr 2024, Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt nach 5 Jahren also 2029) - Information 2: Vorschreibung des Nutzungsbeitrages erfolgt danach wieder alle 5 Jahre im Voraus.
Nutzungsvereinbarung
In der Nutzungsvereinbarung werden die Rahmenbedingungen und Kosten für die Nutzung von Urnennischen zwischen dem Verein der Bergkapelle Hochrindl und dem jeweiligen Nutzungsberechtigen geregelt.
Friedhofsordnung
Sie gilt nur für die Urnenmauer der Bergkapelle. Die Verwaltung obliegt dem Verein der Bergkapelle Hochrindl. Die Friedhofsordnung enthält Allgemeine Bestimmungen, Informationen zu Beisetzungen, Gestaltung der Urnennische, Nutzungsrecht...